Lockerungen der Corona-Beschränkungen: Das gilt jetzt im Saarland

Veröffentlicht am 3. April 2022 um 00:25

Saarbrücken. Die Corona-Beschränkungen werden gelockert, das haben Bund und Länder entschieden. Lediglich in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern werden die Schutzmaßnahmen aufrechterhalten, da sich die beiden Bundesländer selbstständig zu "Corona-Hotspots" erklärt haben. Grund dafür ist eine weiterhin hohe Sieben-Tage-Inzidenz und entsprechend viele Neuinfektionen. Das Saarland wiederum lockert ebenfalls seine Regeln, auch zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften wird fortan nicht mehr unterschieden. Doch was genau gilt nun im Saarland?

Das müssen Sie jetzt wissen

Im Saarland werden die erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie ebenfalls gelockert. Konkret werden dabei folgende Einschränkungen aufgehoben:

  • Maskenpflicht im Einzelhandel: In den Geschäften und im Supermarkt muss ab diesem Sonntag keine Maske mehr getragen werden. Darauf haben sich die Gesundheitsminister geeinigt.
  • Maskenpflicht in den Schulen: Auch in den saarländischen Schulen muss ab der neuen Woche kein Mund-Nase-Schutz mehr getragen werden. Den Schülerinnen und Schülern ist es jedoch möglich, diese freiwillig auch weiter zu tragen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet wird - dann müssen alle aus der jeweiligen Klasse wieder Maske tragen.
  • Testpflicht entfällt: Die Testpflicht für bestimmte Bereiche, etwa für Freizeitangebote, entfällt. Ausschließlich an den saarländischen Schulen werden die Testungen auch weiter durchgeführt.
  • Einschränkungen für Nicht-Geimpfte entfallen: Die erlassenen Beschränkungen für all jene, die nicht über einen gültigen oder ausreichenden Impfschutz verfügen, entfallen ab diesem Sonntag ebenfalls. Damit gemeint sind die sogenannten "3G" beziehungsweise "2G" oder "2G-Plus"-Regelungen. Dabei war es bisher nötig, entweder Test, Genesung oder Impfung nachzuweisen - in einigen Fällen ist es seit längerem nur noch mit gültigem Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich gewesen, Zugang zu Freizeitaktivitäten oder in bestimmte Einrichtungen zu erhalten.

Dabei ist zu beachten, dass so manche Schutzmaßnahmen weiter gelten. Dazu zählt etwa die Maskenpflicht in Krankenhäusern und im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV), also in Bus und Bahn.